Die Einreise nach Zypern ist unkompliziert, die erforderlichen Dokumente sind von der Nationalität des Reisenden abhängig. Die Einreise ist mit einem bei Einreise gültigen Reisepass bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von drei Monaten für alle Touristen möglich, ausgenommen für Bürger der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen, für die ein nationaler Personalausweis genügt, wenn dieser eine Fotografie aufweist. Einige Staatsangehörige von Drittländern benötigen ein Visum. Weitere ausführliche Informationen können beim Außenministerium der Republik Zypern eingeholt werden.
Die gültigen Einreisehäfen in die Republik Zypern sind die Flughäfen von Larnaka und Pafos sowie die Häfen von Larnaka, Lemesos (Limassol), Latsi und Pafos, die der Kontrolle der Regierung der Republik Zypern unterliegen. Das Anlaufen und die Nutzung von Häfen oder Flughäfen im Norden der Insel (türkisch besetztes Gebiet) gilt in der Republik Zypern als illegal.
Ausführliche Informationen hinsichtlich Botschaften und Konsulaten Zyperns im Ausland können beim Außenministerium der Republik Zypern eingeholt werden.
Werden Haustiere aus einem EU Mitgliedsstaat eingeführt, so müssen diese über einen EU-Haustierausweis verfügen. Haustiere aus einem Nicht- EU Mitgliedsstaat benötigen zusätzlich eine Impfbescheinigung zum Nachweis, dass das Tier geimpft ist, vor allem gegen Tollwut.
Bitte folgendes beachten:
- Transport: Die Tiere sind in Käfigen zu transportieren, die gemäß der IATA-Vorschriften hergestellt sind.
- Nach Ankunft kontrolliert der zuständige Veterinär- oder Zollbeamte jedes Tier und die Begleitdokumente.
- Die Einfuhr des Tieres wird ohne Quarantäne gestattet, wenn es die auf seinen Fall zutreffenden Bedingungen erfüllt.
- Der zuständige Veterinärbeamte entscheidet gemäß der jeweils geltenden Bestimmungen, ob das Tier unter Quarantäne gestellt wird, oder ob es sofort ins Land eingeführt werden darf.
Der Tierbesitzer ist verpflichtet, das Bezirksveterinäramt der Grenzübergangsstelle 48 Stunden vor der Ankunft über die Ankunftszeit und -datum sowie die Nummer des Flugzeuges bzw. den Namen des Schiffes zu informieren, mit dem das Haustier in Zypern ankommt.
Tiere der unten genannten Rassen dürfen das Hoheitsgebiet der Republik Zypern nicht betreten, ungeachtet ihrer Herkunftsländer.
- AMERICAN PIT BULL TERRIER Þ AMERIKANISCHER PIT-BULLTERRIER
- JAPANESE TOSA Þ TOSA INU
- DOGO ARGENTINO Þ ARGENTINISCHE DOGGE
- FILA BRASILEIRO Þ BRASILIANISCHE DOGGE
Weitere Informationen können beim Ministerium für Landwirtschaft, Naturressourcen und Umwelt und dem Veterinäramt. Abteilung für Tiergesundheit und Soziales, eingeholt werden.
EJeder, der nach Zypern reist, kann die folgenden Artikel zollfrei importieren (zu nicht kommerziellen Zwecken), vorausgesetzt, sie werden mit dem Hand- oder dem Reisegepäck transportiert:
Tobacco /Tabakwaren
800 Zigaretten
400 Zigarillos
200 Zigarren
1 kg Tabak
Alcohol / Alkoholhaltige Getränke
10 Liter Spirituosen
20 Liter Süßweine (Porto oder Sherry)
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
110 Liter Bier
Reisende unter 17 Jahren dürfen keine Tabak- und alkoholhaltigen Produkte zollfrei einführen.
Der Import von landwirtschaftlichen Produkten und der Fortpflanzung dienenden Pflanzen, wie z. B. Früchte, Gemüse, Schnittblumen, getrocknete Nüsse, Samen, Zwiebeln, Knollen und Ableger ist ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden verboten. Der Import, Besitz und Gebrauch von narkotisierenden Drogen und psychotropischen Substanzen ist ebenfalls strengstens verboten, genauso wie der Import von Feuerwaffen, Munition, Explosivstoffen, Klappmessern, Dolchen und Schwertern, pornografischen Büchern, Filmen und Produkten sowie von Waren mit gefälschten Logos und von Produkten mit falschen Inhaltsangaben, gefälschten Produkten oder Raubkopien,Tieren, Vögeln und rohem Fleisch oder Fisch und daraus hergestellte Produkte wie Milch und Molkereiprodukte.