Alle staatlichen General Hospitals und einige Privatkliniken haben für Notfälle Unfall- und Notfall-Stationen eingerichtet. Für ausländische Touristen ist die medizinische Behandlung und Hilfe in Notfällen in den Unfall- und Notfall-Stationen der staatlichen Krankenhäuser/Institutionen kostenlos. EU-Patienten müssen das von den Gesundheitsbehörden ihres Herkunftslandes ausgestellte Formular E111 vorweisen oder eine Europäische Versicherungskarte (EHIC), die von den Gesundheitsbehörden ihres Herkunftslandes ausgestellt worden ist, um zusätzliche medizinische Leistungen erhalten zu können. Urlauber können dann ihre Krankenversicherung in Anspruch nehmen, wenn diese die medizinischen Kosten übernimmt. Ausführlichere Informationen können vom Gesundheitsministerium der Republik Zypern eingeholt werden
Zypern ist frei von gefährlichen Infektionskrankheiten. Es gibt für ausländische Touristen keine Notwendigkeit für Schutzimpfungen.
Besucher, die Zypern mit ihrem Kraftfahrzeug besuchen möchten, können dies für die Dauer von drei Monaten ohne Beschränkungen tun, wenn das Fahrzeug von einem gültigen Kraftfahrzeugdokument des Herkunftslandes begleitet ist. Die Dauer kann verlängert werden, vorausgesetzt der Fahrer wird von den Zollbehörden als Besucher eingestuft. Besucher aus den EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Kroatien, Island und Norwegen, deren Kraftfahrzeuge Nummernschilder aus diesen Ländern tragen, dürfen bei der Einreise nach Zypern nicht auf eine Versicherungsdeckung kontrolliert werden, da angenommen wird, das Fahrzeug sei im Heimatland der Fahrers versichert.
Ist dies nicht der Fall, so wird das Internationale Versicherungsbüro seines Landes dafür haften, den Anspruchsberechtigten laut des geltenden Garantievertrages zu entschädigen (Einheitsvertrag oder inländische Vorschriften). Ausländische Besucher mit Kraftfahrzeugen, deren Nummernschilder nicht zu einem der EU-Mitgliedstaaten gehören, müssen über eine gültige Grüne Versicherungskarte verfügen. Sie können sich eine solche Karte besorgen, auch wenn Ihr Heimatland nicht Mitglied des Grünen Versicherungskartensystems ist. Besucher mit einer gültigen Grenzversicherung, die in einem der europäischen Mitgliedstaaten herausgegeben wurde, können diese in Zypern bis zum Verfallsdatum benutzen. Ausländische Kraftfahrer dürfen eine Grüne Versicherungskarte besitzen, auch wenn ihr Kraftfahrzeug EU-Kennzeichen trägt. In solchen Fällen geht das Kennzeichen dem Abkommen des Grünen Versicherungskartensystems vor. Dies heißt, dass die Polizei den Kraftfahrzeughalter nach Zypern einreisen lässt, ohne die Grüne Karte zu überprüfen. Fahrzeuge, deren Kennzeichen nicht aus einem der EU-Mitgliedsstaaten stammt oder die keine für Zypern gültige Grüne Karte haben, dürfen ihr Fahrzeug erst einführen, wenn sie für die Zeit ihres Aufenthalts in Zypern über eine Versicherung eines zypriotischen Versicherers verfügen.
Es ist den Versicherungsgesellschaften freigestellt, solche Versicherungen abzuschließen oder nicht. Es ist folglich ratsam für Kraftfahrer außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, sich eine Grüne Karte zu besorgen, bevor sie nach Zypern reisen. Da Russland kein Mitglied des Grünen Versicherungskartensystems ist, sollten russische Kraftfahrer vom oben genannten in Kenntnis gesetzt werden, um eventuelle Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Zypern ist für seine Sicherheit und Gastfreundschaft bekannt. Allgemein gültige Sicherheitsvorkehrungen sollten jedoch auch hier beachtet werden
Autofahren ist in Zypern sehr empfehlenswert, da man mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht alle abgelegenen Gebiete erreicht, in denen es besuchenswerte Plätze gibt. Fahrer müssen das 18.Altersjahr erricht haben. Um ein Auto zu mieten, müssen die Fahrer mindestens drei Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins oder über 25 Jahre alt sein. Besucher können mit einem gültigen internationalen Führerschein oder ihrem nationalen Führerschein fahren, vorausgesetzt er gilt für die Kategorie des Fahrzeugs, das sie fahren möchten. Der allgemeine Straßenzustand ist gut und entspricht den internationalen Anforderungen.
Die Städte und Dörfer können über Landstrassen erreicht werden, vierspurige Autobahnen verbinden die Hauptstadt Lefkosia mit den Küstenstädten Lemesos, Larnaka und Pafos. Kleinere Straßen und Waldwege sind in den meisten Fällen nicht geteert, aber in gutem Zustand. In Zypern gilt Linksverkehr. Alle Verkehrszeichen entsprechen den international gebräuchlichen und befinden sich auf der linken Fahrbahn von Straßen und Landstraßen. Distanzen und Höchstgeschwindigkeiten werden in Kilometer, beziehungsweise Kilometer pro Stunde (km/h) angegeben. Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 100 km/h, die Mindestgeschwindigkeit 65 Km/h. Der Gebrauch der Gurte ist auf den Vordersitzen wie auch auf der Rückbank obligatorisch, während das Telefonieren mit Handys während der Fahrt verboten ist. Es ist strafbar, in alkoholisierten Zustand ein Kraftfahrzeug oder Motorrad zu lenken.
Die Stosszeiten in den Städten: zwischen 07:30 – 08 Uhr und 13:00 – 13:30 Uhr und am späten Nachmittag zwischen 17:00 – 18 Uhr im Winter oder zwischen 18:00 – 19 Uhr im Sommer.
Ausführliche Informationen hinsichtlich der Botschaften und Hochkommissariate / Konsulate auf Zypern können vom Außenministerium der Republik Zypern eingeholt werden.
Fast alle Medikamente sind auf Vorweisung eines ärztlichen Rezepts in allen Apotheken erhältlich. Die Apotheken sind durch ein grünes Kreuz gekennzeichnet.
Überall auf der Insel können entweder 199 oder 112 gewählt werden.